Bewilligungsverfahren
In Uri ist der Verkauf von alkoholischen Getränken in jedem Ladenlokal bewilligungspflichtig.
Gesuche um eine Bewilligung sind zwei Monate vor der Betriebseröffnung oder -übernahme schriftlich einzureichen und können beim Amt für Arbeit und Migration beantragt werden.
Der Verkauf von Tabak ist nicht bewilligungspflichtig.